Haberler


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Was alles ans Fleisch vom Drehspieß darf, darüber gehen die Meinungen auseinander. Am Dienstag wurde am Verwaltungsgericht zumindest über eine umstrittene Zutat entschieden.

Dürfen Fleischfabriken, die Dönerspieße produzieren, tun, was jeder Metzger darf, der rohes Kassler oder Leberkäsbrät verkauft? Gilt ein Dönerspieß als Fleisch-Erzeugnis oder -zubereitung? Von den Antworten hängt nach dem Lebensmittelrecht ab, ob dem Fleisch Phosphate zugesetzt werden dürfen oder nicht. Genau das tun neben den deutschen Metzgern auch alle Dönerfabrikanten, darunter auch zwei aus dem südlichen und einer aus dem nördlichen Landkreis Neu-Ulm. Die drei kämpften am Dienstag vor dem Verwaltungsgericht Augsburg darum, es auch weiterhin beifügen zu dürfen. Denn während ihre Kollegen in Ulm, jenseits der Landesgrenze, die Stoffe ganz legal in die Gewürzmischungen kippen dürfen, war es den bayerischen Kollegen verboten.

Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit ist der Meinung, dass die Spieße Fleischzubereitungen sind, die keine Phosphate enthalten dürfen (rohes Leberkäsbrät mit Phosphat fällt unter eine Ausnahmeregelung). Das Landratsamt übernahm auf Wunsch der Staatsregierung die Vorreiterrolle und forderte die vier Betriebe auf, künftig keinen der beanstandeten Zusatzstoffe mehr zu verwenden. Dagegen klagten die Firmen vor dem Augsburger Verwaltungsgericht. Sie bekamen nach einer vierstündigen, für Laien kaum verständlichen Verhandlung, recht. Das Urteil gilt allerdings vermutlich nur vorläufig, denn die Richter ließen ausdrücklich eine Berufung zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zu.

So entsteht ein Dönerspieß

Worum geht es? Damit die Fleischstücke für die Dönerspieße gut aneinander haften, werden sie in einer Trommel etwa eine Stunde lang kräftig vermischt. Dabei wird eine Soße aus Wasser, Gewürzen und Phosphaten zugesetzt. Diese lösen das Muskelfleisch an und machen es leicht klebrig, damit es sich auf den Spießen formen lässt. Erfreulicher Nebeneffekt – zumindest für den Erzeuger: Dank der Stoffe nimmt das Fleisch bis zu 20 Prozent Wasser auf. Diese Herstellung macht die Fleischspieße nach Ansicht der bayerischen Behörden – im Gegensatz zu den baden-württembergischen – zu einer Fleischzubereitung. Die Kläger argumentierten, dass man ihre Produkte im Gegensatz zu anderen Zubereitungen wie Wurst nicht direkt essen könne. Das aber sei ein Merkmal für Zubereitungen. Die Vertreter der Firmen folgerten daraus, dass die rohen, gefroren ausgelieferten Dönerspieße als Fleischerzeugnisse diese Zusätze enthalten dürfen. Die Hersteller würden rohes Fleisch liefern, also Erzeugnisse. Die Zubereitung des rohen Fleisches erfolge erst in den Imbissbetrieben, in denen das Fleisch in den Grills gegart und genussfertig gemacht werde.

Imbisse dürfen Phosphate verwenden, wenn sie Spieße selbst herstellen

Im Übrigen dürften die Imbisse im Gegensatz zu den Fabriken Phosphate verwenden, wenn sie ihre Spieße selbst herstellen. Dies sei kaum verständlich. Abgesehen davon, so Anwalt Markus Kraus, liege die Menge an Phosphaten weit unterhalb der erlaubten Grenzen und sei auch nach Meinung des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit völlig unbedenklich. In jeder Flasche Cola sei ein Vielfaches mehr an Phosphat enthalten, als es ein regelmäßiger Döneresser im Lauf eines Jahres zu sich nehme.

Zudem überarbeite die Europäische Union gerade die Richtlinie der erlaubten Zusatzstoffe in Lebensmitteln. Dabei werde die unsinnige Regelung für die Dönerproduktion aller Wahrscheinlichkeit nach gekippt.



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